Interessengemeinschaft Rösper Bahnhof e.V.


Beim sonntäglichen Frühschoppen anlässlich des Waldfestes im Jahre 1985 machten sich einige der Anwesenden Gedanken, wie man den bis dahin rechtlosen Zustand ändern könne. In den vergangenen Jahren wurden zwar auf dem „Rösper Bahnhof“ Kartoffel gebraten bzw. später das Waldfest gefeiert. Jedoch hatte sich bis dahin niemand darüber Gedanken gemacht, dass man hier rechtswidrig ein fremdes Grundstück nutzte. Es wurde vermutet, das die „Bahn“ Eigentümer des Grundstückes sei und man hatte den Verdacht, dass die Bahn diese Grundstück irgendwann verkaufen würde. Wo sollte man dann das Waldfest feiern?
In den nächsten Tagen erkundigte sich Dieter Sassmannshausen wer eigentlich der Eigentümer des Grundstückes bzw. der Grundstücke war. Es stellte sich heraus, dass die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) Eigentümer der insgesamt 9 Grundstück, die den „Rösper Bahnhof“ bildeten, war. Der Eigentümer wurde durch die Bundesbahndirektion Essen vertreten.
Inzwischen hatten sich drei Interessenten (Werner Kubitze, Bernd Tessner und Dieter Sassmannshausen ) zusammengetan und wollten den „Rösper Bahnhof“ kaufen. Auf die erste Anfrage (06.08.1985), ob man diese Grundstücke bzw. einen Teil davon erwerben könne, teilte die Bundesbahn mit, dass man prüfe ob ein Verkauf möglich sei.
Die Monate gingen ins Land und außer vielen Telefonaten mit der Bundesbahndirektion tat sich nichts. Als Fürsprecher bei der Bundesbahn konnte Karl Göbel (ÖPR-Vorsitzender beim Bahnhof Kreuztal und Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Erndtebrück) gewonnen werden. Herr Göbel hat die Wünsche der Kaufinteressenten im September 1986 persönlich der Bundesbahn in Essen vorgetragen.
Die Mühlen der Bürokratie der Bundesbahn mahlen bekanntlicherweise sehr langsam. Es dauerte bis September 1987 bis letztlich ein Preisangebot der Deutschen Bundesbahn vorlag. Die Preisvorstellungen der Bundesbahn sprengten jedoch die finanziellen Möglichkeiten der Kaufinteressenten. So wurden weitere Personen gesucht, die Interesse hatten, den „Bahnhof“ zu kaufen. Diese wurden mit Dieter Sassmannshausen , Manfred Blaschke, Werner Kubitze, Bernd Dieter Menzel, Peter Deckert, Erhard Homrighausen, Klaus Peter Hoffmann, Bernd Hannig, Adolf Mistera, Friedhelm Reimann und Alois Senner gefunden. Nachdem ein Kaufangebot an die Deutsche Bundesbahn gesandt wurde, meldete diese einen neuen Kaufinteressenten und versuchte den Kaufpreis hochzutreiben. Der angebliche Kaufinteressent wurde von der Bahn jedoch nie namentlich genannt. Da kein besseres Kaufangebot vorgelegt wurde, stimmte die DB im Januar 1988 einem Verkauf zu.  Im Laufe des Jahres 1988 wurden die erforderlichen Formalitäten (Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag usw.) erledigt und schließlich wurden die neuen Eigentümer am 22.11.1988 ins Grundbuch eingetragen.
Die neuen Eigentümer wollten die Grundstücke nutzen und versuchen, die laufenden Kosten durch Einnahmen zu decken. Als erste Geldquelle wurde die Jagdpacht ausgesucht. Da die Grundstücke vom fürstlichen Jagdbezirk umschlossen sind, wurde dem damaligen Forstamt Aue der Eigentümerwechsel mitgeteilt und gebeten, die entsprechende Pacht an die neuen Eigentümer zu zahlen. „Wir haben an die Bahn keine Pacht gezahlt und sehen nicht ein, warum wir an neue Eigentümer zahlen sollen. Eine Anerkennungspacht in Höhe von 10 DM wäre eventuell noch möglich“ war die kurze Antwort des Forstamtes. Nach einem kurzen Schriftwechsel mit der Jagdaufsichtsbehörde hat die fürstliche Verwaltung dann eingesehen, das die Jagdpacht in der richtigen Höhe zu zahlen ist.
Nachdem dies ausgefochten war, stellte man fest, das für eine Feuerstelle im Wald (z.b. zum Kartoffelbraten oder Grillen) eine besondere Genehmigung erforderlich war. Also, wieder feststellen, wer zuständig ist, Antrag stellen und hoffen und warten bis die Genehmigung da ist. Für die Feuerstelle wurde kurzfristig die Genehmigung –unter bestimmten Auflagen- erteilt.
Die Ideen für die Gestaltung des Grundstückes gingen den Eigentümern nicht aus. In Zusammenarbeit mit einem örtlichen Unternehmer wollte man für Anpflanzungen bestimmte Teile des Grundstückes mit Erde auffüllen. Wiederum wurde ein Antrag gestellt – man wollte ja nicht unrechtes oder verbotenes tun. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages durch die Baubehörde stellte diese fest, das das zum Zeitpunkt des Grundstückskaufes bereits vorhandene Zeltgerüst ohne Genehmigung gebaut worden war und im Rahmen einer Durchforstung einige Laubgehölze entfernt worden waren. Die Behörde sah dieses als Ordnungswidrigkeit an und drohte mit einer saftigen Geldstrafe. Also wieder einen Antrag stellen. Dieses mal einen Bauantrag für das Zeltgerüst und Entfernung der Laufgehölze als Durchforstung klarstellen und auf eine Entscheidung warten. Letztendlich wurde die Durchforstung als solche anerkannt. Für das Zeltgerüst konnte – aus welchem Grund auch immer- im Nachhinein keine Baugenehmigung erteilt werden. Um jedoch ein Einsehen zu zeigen wurde das Zeltgerüst auf Dauer geduldet. Auch ein Teil der beantragten und zwischenzeitlich begonnen Erdauffüllung wurde anerkannt. Währen der Planierarbeiten im Jahre 1990 wurde zufällig, der auf vorhandenen alten Bildern zu sehende, Brunnen gefunden. Hier stellte sich nun die Frage ob der Brunnen –aus Sicherheitsgründen- verfüllt oder erhalten werden sollte. Erhalten, war die einstimmige Entscheidung. Der Brunnen wurde ausgeräumt, eine Pumpe angebracht und ein Baumstamm als Brunnenbecken ausgehöhlt. Diese Aushöhlung wurde fachgerecht durchgeführt und als Maß wurde ein Bierkasten gewählt. Der Baumstamm (Eiche) stammte aus dem Sägewerk Kohle in Latrop. Der Transport bis zum Brunnen erwies sich als schwierig, da Eichenholz bekanntlich schwer ist und der Baumstamm (ca. 2,50m lang)  einen erheblichen Durchmesser und somit auch Gewicht hatte. Der PKW Fahrer war froh, als er die Steigung bis zum Jagdhaus geschafft hatte.
Die Feuerstelle war genehmigt, der Brunnen war da, was jetzt noch fehlte war eine Schutzhütte. Was jetzt kommt hatten wir schon einmal: Antrag stellen! Am 12.04.1990 wurde eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt. Zur selben Zeit sprach Gerhard Dörnbach vom SGV Erndtebrück die Eigentümer an und teilte mit, das er die Möglichkeit habe für den freien, ehemaligen Holzlagerplatz über das Amt für Landespflege Laubbäume und Sträucher zu erhalten. Da diese Pflanzen kostenlos waren wurde wiederum ein Antrag gestellt. Im Oktober 1990 wurden ca. 900 Bäume und Sträucher bewilligt und kurze Zeit später auch geliefert. Mit Hilfe der Gemeinde Erndtebrück, die einen Teil der Pflanzlöcher mittels Bagger aushob, wurden die Bäume und Sträucher kurzfristig eingepflanzt.
Was war aber zwischenzeitlich aus dem Antrag für die Schutzhütte geworden und wie sollte im Falle der Genehmigung die Hütte aussehen.. Der Chef der Baubehörde kam persönlich zu einem Ortstermin. Der langen Rede kurzer Sinn, er hatte die Ablehnung schon in der Tasche. Nach kurzer Überzeugungsarbeit von Dieter Sassmannshausen und Gerhard Dörnbach (der zufällig anwesend war) wurde besprochen, das ein Wanderweg um 10 Meter Luftlinie verlegt würde, der SGV gerne eine Raststation an diesem (neuen) Wanderweg hätte, dieses der Baubehörde schriftlich mitgeteilt würde und ......danach könne eine Baugenehmigung erteilt werden.
Zufällig hatte der Kreis Siegen zu dieser Zeit selbst für den Naturpark Rothaargebirge Schutzhütten bzw. Grillhütten bauen lassen. Die Überlegung war, das die geplante Hütte ja entsprechend der beim Kreis vorliegenden Baupläne gebaut und durch denselben Lieferanten errichtet werden könne. Die entsprechenden Formalitäten wurden erledigt und am 28.02.1991 lag die Baugenehmigung vor.
Einem Zeitungsbericht zufolge wurden durch den Kreis Siegen für den Bau von Grillhütten Zuschüsse gezahlt. Dieser Zeitungsbericht bedeutete für die Eigentümer des „Rösper Bahnhofes“ stellt mal wieder einen Antrag. Dieser Antrag wurde im Sommer 1991 gestellt und im Dezember des gleichen Jahres bewilligt.
Dies war noch nicht der letzte Antrag. Auf dem Grundstück befand sich aus Zeiten des Bahnbetriebes eine Brücke. Der Bauzustand machte den Grundstückseigentümern Sorgen, da sie ja nach dem Kauf der Grundstücke für die Sicherheit verantwortlich waren. Also wurde eine Abrissgenehmigung beantragt  und bei verschiedenen Bauunternehmern Kostenvoranschläge eingeholt. Fast gleichzeitig mit der Zuschusswilligung für die Schutzhütte kam auch die Abrissgenehmigung.
Wie kann man eine Schutzhütte auf einem Bahnhofsgelände attraktiver gestalten überlegten sich die Grundstückseigentümer. So kam man auf die Idee ein paar Meter Gleise zu verlegen und einen Eisenbahnwaggon darauf zu stellen.
Ende April 1992 wurde ein entsprechender Antrag gestellt und im Eiltempo von der Baubehörde am 13.05.1992 wegen Zersiedelung der Landschaft abgelehnt.
Mit den Bauarbeiten für die Schutzhütte wurde am 30.05.1992 begonnen. Die ersten Zuschüsse wurden angefordert und...... der Sachbearbeiter beim Kreis Siegen stellte fest, der Kreis bezuschusst Grillhütten und keine Schutzhütten. Da jedoch bereits eine Feuerstelle bewilligt war, wurde am 19.06.1992 noch ein Grill aufgestellt und der Kreis Siegen war in der Lage, die Zuschüsse zu zahlen.
Die Grundstückseigentümer hatten immer noch dem Wunsch den ehemaligen Gleiskörper mit Erde abzudecken, um danach eine Anpflanzung vornehmen zu können. Da inzwischen drei Jahre vergangen waren versuchte man 1993 erneut eine Bewilligung zu erhalten. Doch der Kreis Siegen als Baubehörde war auch diesmal nicht mit der Erdauffüllung einverstanden. Mit der Ablehnung wurde –aus welchen Gründen auch immer- die komplette Akte „Rösper Bahnhof“ der Baubehörde an den Vorsitzenden der „Interessengemeinschaft Rösper Bahnhof“ gesandt. Auf Nachfrage bei dem damaligen Sachbearbeiter war dieser erstaunt und bat um Rückgabe der Unterlagen.
Von Beginn an waren die Grundstückseigentümer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert. Als ein Mitglied ausscheiden wollte stellten sich die Nachteile dieser Gesellschaftsform da: Man kann zwar einen Vorsitzenden haben, rechtlich müssen jedoch alle zusammen bei bestimmten Angelegenheiten unterschreiben.
Man suchte nach anderen Möglichkeiten und fand diese in der Form, das ein eingetragener Verein gegründet wurde und das Grundstück der GbR an diesen Verein verkauft wurde. Dies geschah im Frühjahr 1994. Der erste Vorstand des neuen Vereins war Dieter Sassmannshausen (Vorsitzender), Manfred Blaschke (Stellvertreter) Werner Kubitze und Bernd Hannig (Beisitzer).
Am 30.04.1994 wurde der vorhandene Tümpel erweitert und vergrößert. Da diese Arbeiten nicht mit Hacke und Schüppe durchgeführt werden konnten, musste ein Bagger herbei. Anhand der vorhandenen Lagepläne des Fernmeldeamtes Siegen wurde bei diesen Arbeiten peinlichst darauf geachtet, dass  das in diesem Bereich verlegte Fernmeldekabel nicht beschädigt wurde, bis der Baggerfahrer fragte: „Liegt hier ein Kabel???“ „Das kann nicht sein“ war die Antwort und schon war der Ortsteil Rüspe vom Telefonnetz. Das peinliche dabei war jedoch, das solche Arbeiten meistens nach Feierabend erledigt wurden und am nächsten Tag der 1. Mai war!! – In Rüspe klingelte kein Telefon – Im nachhinein sagte mancher:“ Wir hatten einen herrlich ruhigen Tag“. Als dann irgendwann die Monteure kamen, um das Kabel zu flicken, benötigten sie wasserdichte Kleidung, da das defekte Kabel in dem Tümpel lag.
Im Laufe der Jahre war das besagte Brunnenbecken (aus Eiche) morsch geworden. Es musste eine neue Lösung gefunden werden. Diese sollte haltbarer werden, So wurde am 23.04.2003 der Beschluss gefasst, ein Brunnenbecken aus Natursteinen zu bauen. In vielen freiwilligen Arbeitsstunden wurde in nächster Zeit das Brunnenbecken gemauert und mit einem Edelstahlbecken versehen. Außerdem wurde der Brunnen mit einem ein Dach mit Windfahne und Beleuchtung sowie eine Schwengelpumpe (Sonderanfertigung) versehen .
Um die Bedeutung des Platzes als ehemaliges Bahngelände zu unterstreichen wurden sich viele Gedanken gemacht und letztendlich beschlossen einen Eisenbahnwagen auf dem Gelände aufzustellen.  Dieser wurde nach langer Suche erst einmal in Siegen gefunden. Da an dieser Wagen jedoch die Dampflokfreunde Osnabrück auch Gefallen gefunden hatten, wurde kurzerhand ein Tausch beschlossen und die Interessengemeinschaft erhielt einen Wagen aus Osnabrück, der dann nach einigen Probleme am .... in Röspe ankam und aufgestellt  wurde.